Wechselvollmacht und Dauermandat
Stand: August 2026
Durch Bestätigung per WhatsApp bevollmächtigst Du die loyft GmbH, Am Alten Schlachthof 14, 77652 Offenburg, Dich in allen Angelegenheiten Deiner Energieversorgung (Strom, Gas, Wärme) an der/den im Sparservice-Vertrag benannten Lieferstelle(n) zu vertreten.
Umfang der Vollmacht
Die Vollmacht berechtigt uns, in Deinem Namen und für Deine Rechnung:
- Energielieferverträge abzuschließen, zu ändern und zu kündigen;
- Deine beim Energielieferanten und Netzbetreiber hinterlegten Vertragsdaten einzusehen (Verbrauch, Laufzeit, Preise, Rechnungen, Zählerdaten);
- mit Versorger und Netzbetreiber in Deinem Namen zu kommunizieren und Vertragsvorgänge abzuwickeln, einschließlich Empfang und Versand vertragsbezogener Nachrichten über eine von loyft verwaltete E-Mail-Adresse;
- das Kundenkonto beim Anbieter (Portalzugang) in Deinem Namen einzurichten, zu übernehmen und zu führen;
- auf Deinen gesonderten Wunsch loyft als Korrespondenz-/ggf. Rechnungsadresse beim Anbieter zu hinterlegen;
- Untervollmachten an den Versorger und dessen Erfüllungsgehilfen zu erteilen, soweit für den Wechsel erforderlich.
Dauermandat für Folgewechsel
Diese Vollmacht ist als Dauermandat erteilt. Sie gilt für die gesamte Laufzeit des Sparservice-Vertrages und umfasst nicht nur den ersten Wechsel, sondern alle Folgewechsel. Du musst für einen Folgewechsel keine neue Vollmacht erteilen.
Wir machen vom Dauermandat nur in Deinem Interesse und nur innerhalb folgender Grenzen Gebrauch: ausschließlich für die benannte(n) Lieferstelle(n) und Energieart(en); nur, wenn der Wechsel gegenüber Deiner Ausgangslage eine Kosteneinsparung erwarten lässt; unter Beachtung Deiner mitgeteilten Präferenzen (z. B. Ökotarife, ausgeschlossene Anbieter); niemals in einen für Dich teureren Tarif.
Automatischer Wechsel
Auf Grundlage dieses Dauermandats sind wir berechtigt, einen Folgewechsel als Dein Vertreter auch dann auszuführen, wenn Du auf unser Folgeangebot nicht reagierst. Vor einer solchen automatischen Ausführung kündigen wir sie Dir mehrfach ausdrücklich an (rund 30 und rund 14 Tage vor dem Kündigungsfrist-Stichtag) und weisen Dich mit der ersten Ankündigung auf die Bedeutung Deines Schweigens hin. Du kannst der Ausführung jederzeit formlos per WhatsApp widersprechen oder einen anderen Tarif wählen. Einzelheiten und die Fragen zu einem Widerrufsrecht regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitte 2.4 und 2.5).
Widerruf und Dauer der Vollmacht
Diese Vollmacht ist jederzeit frei widerruflich (formlos per WhatsApp) und endet spätestens mit der Beendigung des Sparservice-Vertrages. Der Widerruf wirkt für die Zukunft; bereits wirksam geschlossene Energielieferverträge bleiben davon unberührt.
Erfolgsanteil
Für durchgeführte Wechsel und Optimierungen – auch für Folgewechsel und automatisch ausgeführte Wechsel – berechnen wir den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt 3.2) geregelten Erfolgsanteil. Höhe, Berechnung und Fälligkeit ergeben sich ausschließlich aus den AGB.
Übertragung der Vollmacht
Diese Vollmacht kann an verbundene Unternehmen übertragen werden. Du wirst über eine solche Übertragung informiert.
Grundlage
Grundlage dieser Vollmacht sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzbedingungen.