Zum Inhalt springen
loyft

Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm

Stand: Dezember 2026

Mit dem Empfehlungsprogramm der loyft GmbH, Am Alten Schlachthof 14, 77652 Offenburg („loyft“, „wir“), kannst Du Menschen, die Du kennst, zu loyft einladen. Wer empfiehlt („Werber“), bekommt eine Prämie. Wer über eine Empfehlung zu uns kommt („Geworbener“), bekommt ein Startguthaben. Diese Bedingungen gelten für beide. Du nimmst sie an, wenn Du als Werber Deinen Code oder Link weitergibst oder als Geworbener eine Nachricht mit Code an uns schickst. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Programmwerte

Die Höhe von Prämie und Startguthaben, ob nur der erste Wechsel des Geworbenen zählt (Abschnitt 5), die Zahl der Wechsel, die ein Werber braucht (Abschnitt 2), die Prämienform, die ohne eigene Wahl gilt (Abschnitt 6), sowie Zuordnungsfrist, Auszahlungsfrist und Rücknahmefrist legen wir im jeweils laufenden Programm fest („Programmwerte“). Deshalb nennen diese Bedingungen die Programmwerte selbst nicht.

Alle aktuell geltenden Programmwerte findest Du ohne Anmeldung auf unserer Einladungsseite, die auch jeder Empfehlungslink öffnet. Außerdem zeigen wir sie im Kundenportal unter „Empfehlen“ und nennen sie Dir auf Nachfrage im WhatsApp-Chat.

Für eine Empfehlung bleiben die Programmwerte und diese Bedingungen in der Fassung verbindlich, die galt, als der Geworbene dem Werber zugeordnet wurde (Abschnitt 4). Spätere Änderungen gelten nur für neue Zuordnungen. Das gilt auch für die Prämienform, die ohne eigene Wahl gilt. Deine eigene Wahl der Prämienform bleibt jederzeit möglich.

2. Wer empfehlen kann

Empfehlen kannst Du als Privatperson, wenn

  • Du uns selbst den Auftrag für den Sparservice erteilt hast (Mandat) und dieses Mandat aktiv ist und
  • über loyft mindestens so viele Deiner Wechsel mit begonnener Belieferung vorliegen, wie die Programmwerte verlangen.

Wer ein fremdes Mandat nur mitnutzt oder dafür bevollmächtigt ist, kann darüber nicht empfehlen. Unternehmen können nicht empfehlen, ebenso wenig, wer im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit empfiehlt.

Erfüllst Du die Voraussetzungen, bekommst Du einen persönlichen Empfehlungscode (in der Regel Dein Vorname, gegebenenfalls gekürzt und ohne Umlaute, und vier Ziffern) und einen persönlichen Empfehlungslink. Beides findest Du im Kundenportal und im WhatsApp-Chat. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.

Die Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Dir ein Geworbener zugeordnet wird (Abschnitt 4). Endet Dein Mandat danach, bekommst Du die Prämie für diese Empfehlung trotzdem, auch wenn sie erst später fällig wird; sie bleibt Dir gutgeschrieben, und ihre Auszahlung kannst Du beantragen (Abschnitt 6). Neue Geworbene können Dir erst wieder zugeordnet werden, wenn Du die Voraussetzungen wieder erfüllst.

3. So empfiehlst Du

Teile Deinen Link oder Code nur mit Menschen, die Du persönlich kennst. Per E-Mail, SMS, Messenger oder Direktnachricht darfst Du ihn nur schicken, wenn die Person vorher ausdrücklich zugestimmt hat, eine solche Empfehlung von Dir zu bekommen, etwa weil sie Dich danach gefragt hat. Dass Ihr Euch persönlich kennt, reicht dafür allein nicht aus. Sag beim Teilen dazu, dass Du für eine erfolgreiche Empfehlung eine Prämie bekommst. Nicht erlaubt sind insbesondere Massennachrichten, Nachrichten an Unbekannte, das Veröffentlichen Deines Codes auf Gutschein-, Prämien- oder Cashback-Portalen und bezahlte Werbung, etwa Anzeigen in Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken.

Mach keine falschen oder irreführenden Angaben über loyft, zum Beispiel eine garantierte Ersparnis. Du empfiehlst in eigenem Namen und darfst nicht für loyft handeln oder in unserem Namen Zusagen machen.

Wir fragen Dich nie nach Kontaktdaten anderer Menschen und schreiben Geworbene nie von uns aus an. Wer Deiner Empfehlung folgen möchte, meldet sich selbst bei uns.

4. Zuordnung

Ein Geworbener wird Dir zugeordnet, wenn seine erste WhatsApp-Nachricht an loyft Deinen Code enthält und Du zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen nach Abschnitt 2 erfüllst. Über den Knopf auf der Einladungsseite steht der Code schon in dieser Nachricht. Hat jemand bereits vorher per WhatsApp mit loyft geschrieben, ist keine Zuordnung mehr möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann unser Team einen Code nachträglich zuordnen; einen Anspruch darauf gibt es nicht. Verlangen die Programmwerte einen Erstwechsel, geht das nur, solange der Geworbene die erste Rechnung über unseren Erfolgsanteil zu einem Wechsel über loyft noch nicht bezahlt hat.

Jeder Geworbene gehört genau einem Werber. Es zählt die erste Zuordnung; sie lässt sich danach nicht mehr ändern.

Geworbener kann nur eine andere Person sein (keine Selbstempfehlung). Keine Empfehlung entsteht deshalb, wenn Werber und Geworbener

  • dieselbe Person sind,
  • dieselbe Telefonnummer oder dieselbe E-Mail-Adresse haben,
  • bei loyft dieselbe Bankverbindung hinterlegt haben oder bei früheren Mandaten hinterlegt hatten, auch zeitversetzt,
  • so verbunden sind, dass einer das Mandat des anderen mitnutzt, oder
  • dieselbe Lieferstelle (Zähler oder Marktlokation) gleichzeitig über loyft beliefern lassen.

Weil Bankverbindung und Lieferstelle oft erst mit dem Wechsel feststehen, prüfen wir alle Merkmale noch einmal, wenn wir die erste Rechnung stellen und wenn sie bezahlt ist (Abschnitt 5). Haben Werber und Geworbener dieselbe Anschrift, auch eine frühere Lieferanschrift aus einem Auftrag bei loyft, oder haben sie dieselbe Lieferstelle nacheinander über loyft beliefern lassen, etwa als Vor- und Nachmieter, prüft unser Team die Empfehlung von Hand, bevor die Prämie entsteht, und, solange wir das Startguthaben noch nicht gebucht haben, auch bevor es entsteht (Abschnitt 5), denn auch Nachbarn teilen eine Anschrift und Vor- und Nachmieter eine Lieferstelle.

5. Fälligkeit

Das Startguthaben entsteht, sobald wir dem Geworbenen die erste Rechnung über unseren Erfolgsanteil zu seinem Wechsel über loyft stellen, und wir ziehen es direkt von dieser Rechnung ab (Abschnitt 6). Die Prämie wird fällig, sobald der Geworbene diese Rechnung bezahlt hat („Fälligkeit“). Bezahlt ist die Rechnung, wenn ihr Betrag bei uns eingegangen ist und wir ihn mit unserem Kontoauszug abgeglichen haben, oder wenn sie durch Verrechnung mit einem Guthaben oder einer Gutschrift vollständig ausgeglichen ist. Sobald der neue Anbieter den Wechsel bestätigt, ist die Prämie für den Werber vorgemerkt. Die Vormerkung begründet noch keinen Anspruch.

Für jeden Geworbenen gibt es Prämie und Startguthaben höchstens einmal. Verlangen die Programmwerte einen Erstwechsel, zählt nur sein erster Wechsel über loyft: Hat der Geworbene vorher schon die erste Rechnung über unseren Erfolgsanteil zu einem anderen Wechsel über loyft bezahlt, entstehen keine Prämie und kein Startguthaben. Sonst zählt der erste Wechsel nach der Zuordnung, zu dem wir eine Rechnung über unseren Erfolgsanteil stellen. Es zählen nur Wechsel aus einem Mandat, das der Geworbene selbst erteilt hat; nutzt er nur das Mandat eines anderen mit, entstehen daraus keine Prämie und kein Startguthaben.

Die erste Rechnung zu diesem Wechsel müssen wir innerhalb der Zuordnungsfrist stellen, gerechnet ab der Zuordnung. Sehen die Programmwerte keine Zuordnungsfrist vor, ist die Zeit nicht begrenzt.

Prämie und Startguthaben entstehen nur, wenn keine Selbstempfehlung nach Abschnitt 4 vorliegt. Ob Zuordnungsfrist und Erstwechsel eingehalten sind, richtet sich nach dem Tag, an dem wir diese erste Rechnung stellen. Haben wir den Geworbenen erst nach dieser Rechnung zugeordnet (Abschnitt 4), entscheidet stattdessen der Tag ihrer Bezahlung; das Startguthaben entsteht dann mit der Bezahlung oder, wenn wir die Empfehlung von Hand prüfen, mit dem Abschluss der Prüfung, und wir ziehen es von der nächsten Rechnung über unseren Erfolgsanteil ab. Auf eine Selbstempfehlung prüfen wir am Tag der ersten Rechnung und bei der Bezahlung noch einmal. Zeigt sie sich erst bei der Bezahlung, entfallen die Prämie und das Startguthaben, soweit wir es noch nicht abgezogen oder ausgezahlt haben; was wir schon abgezogen oder ausgezahlt haben, fordern wir nur bei Missbrauch zurück (Abschnitt 8). Ob der Werber noch ein aktives Mandat hat, spielt keine Rolle (Abschnitt 2).

Prüfen wir eine Empfehlung von Hand (Abschnitt 4), schließen wir die Prüfung unverzüglich ab. Fällt sie vor der ersten Rechnung an, stellen wir diese Rechnung ohne Startguthaben; das Startguthaben entsteht dann mit dem Abschluss der Prüfung, und wir ziehen es von der nächsten Rechnung über unseren Erfolgsanteil ab. Fällt sie erst bei der Bezahlung an, bleibt ein schon abgezogenes Startguthaben auf der Rechnung, und ein noch nicht gebuchtes entsteht mit dem Abschluss der Prüfung; ergibt die Prüfung eine Selbstempfehlung, gilt der vorige Absatz. Die Prämie wird mit dem Abschluss der Prüfung fällig, frühestens aber mit der Bezahlung der ersten Rechnung. Bei der Prüfung von Hand prüfen wir nur noch, ob eine Selbstempfehlung vorliegt. Endet die Zuordnungsfrist erst während der Prüfung oder bezahlt der Geworbene in dieser Zeit die Rechnung zu einem weiteren Wechsel, steht das der Prämie und dem Startguthaben nicht entgegen. Die Rücknahmefrist beginnt auch dann mit der Bezahlung der Rechnung.

Ein Startguthaben, das wir erst nach der ersten Rechnung buchen, nach einer späten Zuordnung oder einer Prüfung von Hand, entsteht nur, solange der Geworbene ein laufendes Mandat hat, denn wir ziehen es ausschließlich von Rechnungen über unseren Erfolgsanteil ab; die Prämie wird trotzdem fällig.

Wird die Lastschrift für diese Rechnung zurückgegeben, entfallen die Prämie und das Startguthaben, soweit wir sie noch nicht verrechnet oder ausgezahlt haben, bis die Rechnung erneut bezahlt ist. Ein Startguthaben, das wir von dieser Rechnung abgezogen haben, bleibt auf ihr. Die Frist, in der eine Lastschrift zurückgegeben werden kann, warten wir nicht ab. Mit der erneuten Bezahlung werden die entfallenen Beträge wieder fällig, ein Startguthaben aber nur, solange der Geworbene ein laufendes Mandat hat; dabei prüfen wir nur noch, ob eine Selbstempfehlung vorliegt. Die Rücknahmefrist beginnt dann mit der erneuten Bezahlung, auch wenn die Rückgabe während einer Prüfung von Hand geschieht. Hatten wir Prämie und Startguthaben bei der Rückgabe schon ganz verrechnet oder ausgezahlt, ändert die Rückgabe nichts, und die Rücknahmefrist läuft weiter ab der ersten Bezahlung. Sonst gilt: Sehen die Programmwerte eine Rücknahmefrist vor und wird der neue Liefervertrag des Geworbenen zwischen der Rückgabe und der erneuten Bezahlung gekündigt, wird die Empfehlung zurückgenommen (Abschnitt 7). Bereits verrechnete oder ausgezahlte Beträge fordern wir wegen einer Rückgabe nicht zurück; das gilt nicht bei Missbrauch (Abschnitt 8).

6. Auszahlung und Verrechnung

Prämie für den Werber. Du wählst im Kundenportal oder im WhatsApp-Chat, wie Du Deine Prämien bekommst (Prämienform). Solange Du nichts wählst, gilt für jede Prämie die Prämienform, die die Programmwerte ihrer Empfehlung ohne eigene Wahl vorsehen (Abschnitt 1).

  • Verrechnung: Wir ziehen die Prämie von der ersten Rechnung über unseren Erfolgsanteil ab, die wir Dir nach der Fälligkeit stellen, und ziehen entsprechend weniger ein. Ist der Erfolgsanteil kleiner als die Prämie, verrechnen wir den Rest mit der nächsten Rechnung. Steht Dein nächster Wechsel noch aus, kann das dauern; Du kannst dann jederzeit zur Überweisung wechseln.
  • Überweisung: Wir überweisen die Prämie innerhalb der Auszahlungsfrist auf Dein Auszahlungskonto. Die Frist beginnt, sobald die Prämie fällig und Dein Auszahlungskonto bestätigt ist, und, wenn Du erst nach der Fälligkeit zur Überweisung wechselst oder ohne laufendes Mandat die Auszahlung beantragst (nächster Absatz), frühestens mit dieser Wahl. Maßgeblich ist der späteste dieser Zeitpunkte.

Hast Du kein laufendes Mandat mehr, gibt es keinen Erfolgsanteil, mit dem wir verrechnen können. Deine offenen Prämien bleiben Dir dann gutgeschrieben, auch Beträge, die wir Dir nach einer stornierten Verrechnung neu gutschreiben (unten), und auch dann, wenn die Programmwerte ohne eigene Wahl die Überweisung vorsehen. Ihre Auszahlung beantragst Du, indem Du im Kundenportal oder im WhatsApp-Chat die Überweisung wählst; hast Du sie schon vorher selbst gewählt, gilt das als Antrag. Erteilst Du uns vorher wieder einen Auftrag, verrechnen wir sie wie oben. Stornieren wir eine Rechnung, mit der wir Prämie oder Startguthaben verrechnet haben, schreiben wir den Betrag neu gut, auch nach einer Rücknahme (Abschnitt 7). Das gilt nicht für das Startguthaben auf der Rechnung zu einem abgebrochenen oder widerrufenen Wechsel des Geworbenen; es entfällt mit dieser Rechnung (Abschnitt 7). Haben wir die Überweisung eines Betrags schon eingeplant, überweisen wir ihn auch dann, wenn Du danach zur Verrechnung wechselst.

Dein Auszahlungskonto ist unabhängig von dem Konto, von dem wir per Lastschrift einziehen; es zu ändern, ändert Dein Lastschriftmandat nicht. Ein Konto, das wir für Dich schon kennen, gilt sofort. Eine neue IBAN prüft unser Team vorher wie jede andere Änderung Deiner Bankverbindung. Das Auszahlungskonto legst Du im Kundenportal fest. Prämienform und Auszahlungskonto ändern kannst nur Du selbst, nicht eine Person, die Dein Mandat mitnutzt.

Startguthaben für den Geworbenen. Wir ziehen Dein Startguthaben direkt von der ersten Rechnung über unseren Erfolgsanteil zu Deinem Wechsel ab (Abschnitt 5) und ziehen entsprechend weniger ein. Ist der Erfolgsanteil kleiner als das Startguthaben, ist die Rechnung damit ganz bezahlt, und der Rest bleibt Dir gutgeschrieben, zusammen mit Prämien, die Du selbst als Werber bekommst. Wir verrechnen ihn mit Deinen nächsten Rechnungen über unseren Erfolgsanteil. Hast Du kein laufendes Mandat mehr, beantragst Du seine Auszahlung, indem Du im Kundenportal oder im WhatsApp-Chat die Überweisung wählst, auch wenn sie schon gewählt ist. Von uns aus überweisen wir das Startguthaben nie, auch nicht nach dem Ende Deines Mandats.

7. Rücknahme

Wird der Wechsel, mit dem die Empfehlung fällig werden soll, abgebrochen oder widerrufen, bevor die Prämie zum ersten Mal fällig geworden ist, entfällt mit der Rechnung zu diesem Wechsel auch das Startguthaben, das wir von ihr abgezogen haben. Ebenso entfällt ein Startguthaben, das wir nach einer Prüfung von Hand erst für eine spätere Rechnung gebucht und noch nicht abgezogen oder ausgezahlt haben. Ein späterer Wechsel des Geworbenen kann dann noch zählen (Abschnitt 5). Wird der Wechsel erst nach der ersten Fälligkeit der Prämie abgebrochen oder widerrufen, wird die Empfehlung zurückgenommen.

Wird der neue Liefervertrag des Geworbenen gekündigt, bevor die erste Rechnung über unseren Erfolgsanteil zu diesem Wechsel bezahlt ist, oder innerhalb der Rücknahmefrist nach dieser Bezahlung (Abschnitt 5), wird die Empfehlung zurückgenommen; ein späterer Wechsel zählt dann nicht mehr. Ein Startguthaben, das wir von der Rechnung schon abgezogen haben, bleibt dabei auf ihr. Sehen die Programmwerte keine Rücknahmefrist vor, führt eine Kündigung nicht zur Rücknahme.

Mit der Rücknahme entfallen Prämie und Startguthaben, soweit wir sie noch nicht verrechnet oder ausgezahlt haben.

Bereits verrechnete oder ausgezahlte Beträge fordern wir nach einer Rücknahme nicht zurück. Das gilt nicht bei Missbrauch (Abschnitt 8). Stornieren wir später eine Rechnung, mit der wir einen solchen Betrag verrechnet haben, schreiben wir ihn Dir neu gut. Ausgenommen ist die Rechnung zum abgebrochenen oder widerrufenen Wechsel des Geworbenen selbst: Mit ihr entfällt der Erfolgsanteil, von dem das Startguthaben abgezogen war, und damit auch das Startguthaben.

8. Missbrauch

Missbrauch liegt vor, wenn jemand durch vorsätzlich falsche Angaben, die für die Teilnahme erheblich sind, oder durch gezielte Umgehung dieser Bedingungen Prämie oder Startguthaben unberechtigt erlangt oder zu erlangen versucht. Dazu gehören eine verdeckte Selbstempfehlung über eine andere Person und ein Wechsel nur zum Schein. Bloße Fehleingaben sind kein Missbrauch, ebenso wenig ein Widerruf oder eine Kündigung allein.

Bei Missbrauch entsteht für jeden, der ihn begeht oder bei Erhalt von Prämie oder Startguthaben davon weiß, aus der betroffenen Empfehlung weder Prämie noch Startguthaben. Was er aus dieser Empfehlung erhalten hat, können wir von ihm zurückfordern. Wer den Missbrauch weder begangen noch bei Erhalt davon gewusst hat, behält seinen Betrag.

Verstößt ein Werber gegen Abschnitt 3, entsteht für ihn aus Empfehlungen, die auf diesem Verstoß beruhen, keine Prämie; bereits verrechnete oder ausgezahlte Prämien fordern wir deswegen nur zurück, wenn zugleich Missbrauch vorliegt. Das Startguthaben eines Geworbenen, der davon nichts wusste, bleibt unberührt.

Bei Missbrauch oder einem erheblichen Verstoß gegen Abschnitt 3 können wir die betroffene Person außerdem von der weiteren Teilnahme ausschließen. Bevor wir nach diesem Abschnitt entscheiden, geben wir ihr Gelegenheit, sich zu äußern.

9. Steuern

Prämie. Als Werber erzielst Du mit Prämien Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, auch wenn wir sie mit Deinem Erfolgsanteil verrechnen. Sie sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn Deine Einkünfte dieser Art im Kalenderjahr zusammen weniger als 256 € betragen. Erreichen sie 256 €, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Wir behalten keine Steuer ein. Ob für Dich Steuer anfällt, hängt auch von Deinen übrigen Einkünften dieser Art ab; gib Prämien bei Bedarf in Deiner Einkommensteuererklärung an. Deine Prämien mit Betrag und dem Datum ihrer Fälligkeit siehst Du im Kundenportal. Steuerlich zählt das Kalenderjahr, in dem Dir die Prämie zufließt. Das ist regelmäßig das Jahr, in dem wir sie überweisen oder verrechnen; weil Du über eine fällige Prämie jederzeit verfügen kannst, indem Du die Überweisung wählst, kann es auch schon das Jahr der Fälligkeit sein. Die Übersicht im Kundenportal ist kein vollständiger steuerlicher Nachweis: Zurückgenommene oder abgewiesene Empfehlungen zeigt sie nicht, auch wenn Du Prämien daraus behalten darfst. Bewahre deshalb auch Deine Abrechnungen und Auszahlungsbelege auf. Diese Hinweise ersetzen keine Steuerberatung.

Weil Du als Privatperson empfiehlst, enthält die Prämie keine Umsatzsteuer.

Startguthaben. Das Startguthaben ist ein Nachlass auf unseren Erfolgsanteil.

10. Datenschutz

Damit wir eine Empfehlung zuordnen und abrechnen können, speichern wir beim Geworbenen, über welchen Code er gekommen ist. Haben wir zu einer Empfehlung weder Startguthaben noch Prämie gebucht und steht sie noch auf „Zugeordnet“ oder ist sie nur deshalb abgewiesen, weil die erste Rechnung oder ihre Bezahlung nach der Zuordnungsfrist lag (Abschnitt 5), pseudonymisieren wir sie zwei Jahre nach Ende der Zuordnungsfrist: Wir löschen in der Empfehlung, wer Werber und Geworbener waren und welcher Code zählte, dazu unsere Nachrichten, Notizen und Aufgaben zur Empfehlung und den Vermerk über die Zuordnung beim Geworbenen. Die zwei Jahre bis zur Pseudonymisierung brauchen wir, um wiederholte und verdeckte Selbstempfehlungen zu erkennen. Programm, Zeitpunkte und Stand der Empfehlung behalten wir danach nur noch pseudonymisiert für unsere Statistik über das Programm und löschen sie zehn Jahre nach Ende der Zuordnungsfrist. Sehen die Programmwerte keine Zuordnungsfrist vor, bleibt eine noch offene Zuordnung bestehen, solange unsere Geschäftsbeziehung mit dem Werber besteht. Alle übrigen Empfehlungen bewahren wir so lange auf wie die Daten unserer Geschäftsbeziehung und die zugehörigen Buchungen (Abschnitt 3.12 der Datenschutzerklärung). Der Werber sieht vom Geworbenen nur den Vornamen, den Stand der Empfehlung (etwa „Wartet auf den Wechsel“, „Prämie vorgemerkt“ oder „Prämie erhalten“), den Betrag seiner Prämie und das Datum. Vertragsdaten, Anbieter oder Ersparnis des Geworbenen sieht er nicht. Der Empfehlungscode enthält den Vornamen des Werbers; wer den Code bekommt, sieht diesen Vornamen.

Wir fragen nie nach Kontaktdaten Dritter und schreiben Geworbene nie von uns aus an (Abschnitt 3). Einzelheiten stehen in Abschnitt 3.12 unserer Datenschutzerklärung.

11. Änderung und Ende des Programms

Wir können das Programm und die Programmwerte für die Zukunft ändern, unterbrechen oder beenden. Bereits zugeordnete Empfehlungen laufen nach den Bedingungen und Programmwerten weiter, die bei ihrer Zuordnung galten. Solange kein Programm läuft, ordnen wir keine neuen Geworbenen zu.

Ansprüche auf Prämie und Startguthaben bestehen nur nach diesen Bedingungen.

loyft

Wir senken Deine Strom- & Gaskosten ganz einfach über WhatsApp.

Rechtliches

Impressum Datenschutz AGB